Datum: 12.11.2021
Strafverteidiger: Oliver Moro
Vorwurf: Verbreitung kinderpornografischer Schriften
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht
Wo? Staatsanwaltschaft Hannover
Dem Mandanten wurde im Rahmen der gegen ihn geführten Ermittlungen Verbreitung kinderpornografischer Schriften gemäß § 184b Abs. 1 Nr. 1 StGB aF vorgeworfen. Er wurde mit dem Vorwurf konfrontiert, ein kinderpornografisches Bild an eine andere Einzelperson per WhatsApp geschickt zu haben. Nach intensiver Aktenbearbeitung und sorgfältiger Recherche der Kommentarliteratur sowie umfangreicher Lektüre der einschlägigen Rechtsprechung konnte Strafverteidiger Oliver Moro herausarbeiten, dass das Versenden eines inkriminierten Bildes an eine Einzelperson im privaten WhatsApp-Chat keine taugliche Tathandlung des Verbreitens im Sinne der Vorschrift darstellt.
Die Staatsanwaltschaft ist unserem Antrag gefolgt und stellte das Verfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichendem Tatverdacht ein.