31. August 2021 | Defensio-Fälle

Ehefrau angeklagt wegen Pistole im Schlafzimmerschrank

Datum: 05.08.2021 / Strafverteidiger: Jonas Göttert 

Vorwurf: Verstoß gegen das Waffengesetz 

Ergebnis: Freispruch 

Wo? Amtsgericht Lüneburg 

 

Ein Ehepaar teilt sich Tisch und Bett und wohnt im gemeinsamen Haus; insoweit nichts Ungewöhnliches. Der Ehemann hatte vor Jahren jedoch eine scharfe Schusswaffe inklusive Munition gekauft und diese im Schlafzimmerschrank gelagert. Seiner Frau erzählte er damals, es handele sich um eine Schreckschusspistole, was nicht stimmte. Diese Waffe fand man nun im Zuge einer Durchsuchung wegen eines ganz anderen Verfahrens. Das Ehepaar wurde gemeinschaftlich wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz angeklagt. Nach langen Verhandlungen wollte das Gericht die Ehefrau zumindest wegen Fahrlässigkeit verurteilen. Strafverteidiger Göttert konnte diesen absurden Vorwurf erfolgreich abwenden und einen Freispruch für die Ehefrau gegen die Forderung des Staatsanwaltes durchsetzen.