02. Januar 2023 | Defensio-Fälle

E-Bike Kauf beim Penny-Markt

Strafverteidiger:in: Franziska Mayer, LL.M. 

Vorwurf: Hehlerei 

Ergebnis: Einstellung nach § 153 StPO mit Auslagenerstattung 

Wo? AG Hamburg-Wandsbek 

 

Dem Mandanten wurde Hehlerei an einem entwendeten E-Bike vorgeworfen. Bereits im Ermittlungsverfahren hat er gegenüber der Polizei bestritten, dass er billigend in Kauf nahm, dass das E-Bike, dass ihm von einer Person auf einem Penny-Markt-Parkplatz angeboten wurde, aus einem vorangegangenen Diebstahl stammte. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft unterstellten ihm bedingten Vorsatz, nachdem er bei der Polizei sowas wie „Ich hätte mir das irgendwie denken können“ ausgesagt haben soll.  

Nach einer ungewöhnlichen Verteidigungsstrategie, nämlich einer kompletten Einlassung nach Anklageverlesung und einem Zeugen, den die Verteidigung mitgebracht hatte, konnte das Gericht und die Staatsanwaltschaft einen solchen Vorsatz nicht mehr eindeutig erkennen. Der Mandant und der Zeuge gaben beide übereinstimmend an, dass der Verkäufer und die Verkaufsabwicklung in diesem Moment seriös gewirkt haben und keiner der beiden daran zweifeln musste. Aus prozesstaktischen Erwägungen wurde einer Einstellung wegen Geringe der Schuld und Auslagenerstattung schließlich zugestimmt.