Strafverteidigerin: Franziska Mayer
Vorwurf: Diebstahl
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht
Wo? Staatsanwaltschaft Osnabrück
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine Tablette des verschreibungspflichtigen Schlafmittels Zolpidem aus dem Medizinschrank seiner Arbeitsstelle entwendet zu haben.
Bereits aus der Akte ergab sich jedoch, dass der Mandant durch seine Arbeitgeber freien Zugriff auf alle Medikamente erhalten hatte. Eine Entnahme musste noch nicht einmal ausgetragen werden. Aufgrund dieser Einwilligung war bereits der objektive Tatbestand des Diebstahls oder einer Unterschlagung nicht erfüllt.