Strafverteidiger: Jonas Göttert
Vorwurf: Bedrohung, Beleidigung
Ergebnis: Einstellung mangels hinreichendem Tatverdacht
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, beim Einkauf einen Supermarkt-Angestellten bedroht und beleidigt zu haben. Der Anzeigenerstatter wollte unseren Mandanten anhand eines Kassenzettels identifiziert haben, den er einen Monat nach der behaupteten Tat aus dem Kassensystem herausgesucht hatte. Eine zunächst abgegebene Täterbeschreibung passte bereits überhaupt nicht auf unseren Mandanten. Rechtsanwalt Göttert konnte die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass eine Täterschaft unseres Mandanten so nicht hinreichend wahrscheinlich nachzuweisen ist. Antragsgemäß wurde das Verfahren eingestellt.