Strafverteidiger: Jonas Göttert
Vorwurf: Sexuelle Nötigung
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht
Wo? Staatsanwaltschaft Flensburg
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, eine Mitschülerin sexuell genötigt zu haben. Hierzu sei es auf einem Festival vor etwa vier Jahren gekommen, so die Anzeigenerstatterin, man sei damals erheblich alkoholisiert gewesen, sie habe sich aber erst jetzt wieder daran erinnert. Rechtsanwalt Jonas Göttert konnte in einer ausführlichen Schutzschrift herausarbeiten, dass die Angaben der Anzeigenerstatterin unglaubhaft waren. Die Staatsanwaltschaft konnte dem folgen und stellte das Verfahren antragsgemäß ein.