15. März 2023 | Defensio-Fälle

Die drei Herren von der Toilette

Strafverteidiger: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht  

Vorwurf: Besitz von Betäubungsmitteln ohne Erwerbserlaubnis 

Ergebnis: Einstellung wegen Geringfügigkeit  

Wo? Staatsanwaltschaft Lübeck   

 

Dem Mandanten wurde vorgeworfen auf einem Dorffest Betäubungsmittel besessen zu haben, für die er keine Besitzerlaubnis hatte und diese dann auch mit zwei weiteren Gästen auf der Herrentoilette konsumiert zu haben.   

Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht konnte mittels einer gut begründeten Schutzschrift darlegen, dass die Schuld des Mandanten als besonders gering einzuschätzen ist. Dies gelang durch herausstellen des Umstandes, dass es sich bei dem Mandanten um einen bisher unbescholtenen Bürger handelt, der lediglich einen Erstkontakt zum Drogenkonsum hatte und keinerlei Kontakte zur Szene pflegt. Außerdem befand sich der Mandant zur Tatzeit in einer gesundheitlich schwierigen Situation und war kooperativ und geständig gegenüber den Ermittlungsbehörden.  

Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren entsprechend des Antrags gem. § 153 StPO ein.