Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig
Vorwurf: Fahren ohne Fahrerlaubnis
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Itzehoe
Dem Mandanten wurde vorgeworfen ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren zu sein. Die Belastungszeugen behaupteten, ihn innerhalb kürzester Zeit allein in zwei verschiedenen Fahrzeugen gesehen zu haben. Einerseits stellte sich die Frage, wie in der kurzen Zeitspanne ein Fahrzeug gewechselt werden konnte, außerdem bekundeten zwei weitere Zeugen, dass die Familie des Mandanten nicht in Besitz von einem der benannten PKW´s ist. Darüber hinaus ist kein Schaden durch die angeblichen Fahrten entstanden und der Mandant führte bisher ein straffreies Leben.