03. März 2022 | Defensio-Fälle

Der falsche Sprachschüler

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig  

Vorwurf: Missbrauch von Ausweispapieren  

Ergebnis: Einstellung gem. § 153 StPO 

Wo? Staatsanwaltschaft Berlin 

 

Dem Mandanten wurde der Missbrauch von Ausweispapieren vorgeworfen. Hintergrund war eine Sprachprüfung, für die der Mandant zu Gunsten einer anderen Person antrat. Nach einem gut begründeten Schriftsatz wurde das Verfahren wegen geringe der Schuld eingestellt, da der Mandant keine Vorstrafen hat und sich kooperativ gezeigt hat.