Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig
Vorwurf: Missbrauch von Ausweispapieren
Ergebnis: Einstellung gem. § 153 StPO
Wo? Staatsanwaltschaft Berlin
Dem Mandanten wurde der Missbrauch von Ausweispapieren vorgeworfen. Hintergrund war eine Sprachprüfung, für die der Mandant zu Gunsten einer anderen Person antrat. Nach einem gut begründeten Schriftsatz wurde das Verfahren wegen geringe der Schuld eingestellt, da der Mandant keine Vorstrafen hat und sich kooperativ gezeigt hat.