03. März 2022 | Defensio-Fälle

Der betrunkene Polizist

Strafverteidiger: Jonas Hennig 

Vorwurf: Trunkenheit im Verkehr 

Ergebnis: Einstellung mangels hinreichendem Tatverdacht 

 

Der Mandant, selbst Polizeibeamter, hatte seine Kollegen um Hilfe gebeten, nachdem er mit seinem Fahrrad gegen einen Laternenmast gefahren war und sich eine erhebliche Kopfverletzung zugezogen hatte. Wie sich herausstellte, war er erheblich angetrunken, wenn auch nicht bis zum Punkt absoluter Fahruntüchtigkeit. Gegenüber der Staatsanwaltschaft konnten wir darlegen, dass der Unfall nicht zwingend auf alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zurückzuführen war. Das Verfahren wurde daraufhin eingestellt.