Strafverteidiger: Jonas Hennig
Vorwurf: Trunkenheit im Verkehr
Ergebnis: Einstellung mangels hinreichendem Tatverdacht
Der Mandant, selbst Polizeibeamter, hatte seine Kollegen um Hilfe gebeten, nachdem er mit seinem Fahrrad gegen einen Laternenmast gefahren war und sich eine erhebliche Kopfverletzung zugezogen hatte. Wie sich herausstellte, war er erheblich angetrunken, wenn auch nicht bis zum Punkt absoluter Fahruntüchtigkeit. Gegenüber der Staatsanwaltschaft konnten wir darlegen, dass der Unfall nicht zwingend auf alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zurückzuführen war. Das Verfahren wurde daraufhin eingestellt.