Strafverteidiger: Dr. Jonas Hennig
Vorwurf: Vergehen nach § 29 BtMG
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht
Wo? Staatsanwaltschaft Hamburg
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, Cannabissamen nach Deutschland eingeführt zu haben. Der Verdacht erwuchs aus einer abgefangenen Postsendung. In einer Schutzschrift konnten wir darlegen, dass die bloße Empfängeradresse nicht für einen hinreichenden Tatverdacht ausreicht. Weitere Beweismittel gab es nicht. Die Staatsanwaltschaft folgte unserer Argumentation und stellte das Verfahren mangels Tatverdachts ein.