31. Mai 2022 | Defensio-Fälle

Keine Anklage trotz Selbstanzeige

Strafverteidiger: Franziska Mayer  

Vorwurf: § 308 StGB, Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz 

Ergebnis: Einstellung gemäß § 170 Abs.2 StPO 

Wo? StA Lübeck 

 

Dem Mandanten wurde das vorsätzliche Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion sowie ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vorgeworfen. Dabei ging es um eine Selbstanzeige des Mandanten, bei welcher dieser zugab „Polenböller“ zu besitzen. Strafverteidigerin Mayer konnte in einem ausführlichen Antrag darlegen, dass diese Angabe weder bewiesen werden kann, noch rechtlich für die Erhebung einer Anklage ausreicht. Der Mandant und seine Aussage waren weder glaubwürdig, noch glaubhaft. Andere Beweismittel gab es nicht.