18. Januar 2022 | Defensio-Fälle

Corona-Soforthilfe endet schnell in Betrugsverfahren

Datum: 17.01.2022

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig 

Vorwurf: Subventionsbetrug

Ergebnis: Einstellung gem. § 170 II StPO 

Wo? Staatsanwaltschaft Kiel  

 

Dem Mandanten wurde im Rahmen eines Subventionsbetrugs vorgeworfen, zu Unrecht Corona-Soforthilfen beantragt zu haben. Nach Bewertung der rechtlichen Grundlage, konnte durch eine gut begründete Schutzschrift das Verfahren zur Einstellung gebracht werden, da dem Mandanten kein Vorsatz i.S.d. Norm nachgewiesen werden konnte.