23. Juni 2022 | Defensio-Fälle

Chatverlauf überführt Anzeigenerstatterin der Lüge

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig, Strafverteidigerin Paschke 

Vorwurf: Sexueller Übergriff  

Ergebnis: Freispruch 

Wo: Amtsgericht Burgwedel bei Hannover  

 

Die Anzeigenerstatterin beschuldigte meinen Mandanten eines sexuellen Übergriffs. Nach ordentlich Wodka habe er sie ausgezogen und ihre Hand zur Masturbation genutzt. Die Aussage war in vielen Punkten angreifbar. Viele Verteidiger:innen hätten hier viele Fragen gestellt. Doch genau das wäre falsch. Der Mandant hat pauschal bestritten und geschwiegen und Fragen hätten nur die Chance geboten, Schwächen der Aussage auszubügeln. Stattdessen hat Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig nach Vernehmung der Zeugin einen Chatverlauf vorgelegt, aus dem sich intensiver und freundschaftlicher Kontakt nach dem Vorfall ergab. Das Gericht holte die Zeugin zurück in den Zeugenstand. Sie konnte jedoch weder ihre Lüge zuvor (kein Kontakt) noch ihr Verhalten in den Chats erklären.

Das Gericht hat antragsgemäß gegen die Staatsanwaltschaft, die trotz dieser Eindeutigkeit eine Freiheitsstrafe forderte, freigesprochen.