Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht
Vorwurf: Erwerb von Betäubungsmitteln
Ergebnis: Einstellung nach §153 StPO
Wo? Staatsanwaltschaft Hamburg
Dem Mandanten wurde ein Verstoß gegen das BtMG vorgeworfen. Er soll über das Internet 20g Marihuana käuflich erworben haben. Diese Vermutung leiteten die Ermittlungsbehörden einzig aus dem Umstand ab, dass die Adresse des Mandanten in einer Bestellung aufgetaucht war. In einer detaillierten Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht herausarbeiten, dass dies allein nicht genügt, um einen hinreichenden Tatverdacht bezüglich eines Erwerbs von BtM zu begründen. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren antragsgemäß nach § 170 Abs.2 StPO ein.