01. Juni 2022 | Defensio-Fälle

Bundeswehr und Gehorsamsverweigerung

Strafverteidiger: Christian Albrecht 

Vorwurf: Gehorsamsverweigerung 

Ergebnis: Einstellung gegen Auflage 

Wo? AG Soltau 

 

Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, den Gehorsam verweigert zu haben. Konkret lehnte die Beschuldigte es ab, sich gegen Corona impfen zu lassen. Dies führt schließlich zu einer fristlosen Kündigung und zur Einleitung eines Strafverfahrens wegen Gehorsamsverweigerung. Die Mandantin erhielt einen Strafbefehl mit einer hohen Geldstrafe. Hiergegen legte die Verteidigung Einspruch ein. Fachanwalt für Strafrecht Albrecht konnte in der Hauptverhandlung eine Einstellung gegen eine kleine Geldauflage erzielen. Die Mandantin ist weiterhin nicht vorbestraft und hat keine Eintragung im Führungszeugnis.