Strafverteidiger: Jonas Göttert
Vorwurf: Untreue u.a.
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht
Wo? Staatsanwaltschaft Kiel
Der Mandantin wurden als Geschäftsführerin Delikte der Wirtschaftskriminalität wie Untreue und Insolvenzverschleppung vorgeworfen. Sie soll ihren Handlungspflichten als Geschäftsführerin nicht nachgekommen sein. Mit einer gut begründeten Schutzschrift konnte Strafverteidiger Göttert darlegen, dass unsere Mandantin nicht deshalb schon hinreichend tatverdächtig ist, weil sie formell als Geschäftsführerin bestellt wurde. Aufgrund eines anderen rein faktischen Geschäftsführers hatte sie keine Kenntnis von den Umständen, die eine Handlung erforderlich gemacht hätten. Dieser Argumentation folgte auch die Staatsanwaltschaft und stellte das Verfahren mangels Tatverdachts ein.