13. Juli 2022 | Defensio-Fälle

BtM-Bestellung über WhatsApp?

Strafverteidiger: Strafverteidigerin Franziska Mayer 

Vorwurf: Verstoß gegen das BtMG 

Ergebnis: Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO 

Wo: Staatsanwaltschaft Hannover 

 

Der Mandantin wurde vorgeworfen, an verschiedenen Tagen Marihuana gekauft zu haben. In der Schutzschrift konnte Strafverteidigerin Mayer herausarbeiten, dass die Auswertung eines WhatsApp-Chatverlaufs nicht ausreicht, um den Erwerb nachzuweisen.  

Die Staatsanwaltschaft konnte so von der Einstellung des Ermittlungsverfahrens mangels hinreichendem Tatverdacht nach § 170 Abs. 2 StPO überzeugt werden.