Strafverteidiger: Strafverteidigerin Franziska Mayer
Vorwurf: Verstoß gegen das BtMG
Ergebnis: Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO
Wo: Staatsanwaltschaft Hannover
Der Mandantin wurde vorgeworfen, an verschiedenen Tagen Marihuana gekauft zu haben. In der Schutzschrift konnte Strafverteidigerin Mayer herausarbeiten, dass die Auswertung eines WhatsApp-Chatverlaufs nicht ausreicht, um den Erwerb nachzuweisen.
Die Staatsanwaltschaft konnte so von der Einstellung des Ermittlungsverfahrens mangels hinreichendem Tatverdacht nach § 170 Abs. 2 StPO überzeugt werden.