Strafverteidiger: Christoph Grabitz
Vorwurf: Erpressung
Ergebnis: Einstellung
Wo: Staatsanwaltschaft Hamburg
Unserem Mandanten wurde Erpressung vorgeworfen. Er soll mit der Veröffentlichung von Nacktbildern gegen die Zahlung von Geld gedroht haben. Strafverteidiger Christoph Grabitz führte in einer ausführlichen Schutzschrift aus, weshalb diese Ausgangslage nach ständiger Rechtsprechung nicht zur Annahme eines hinreichenden Tatverdachts einer Erpressung ausreicht. Im Übrigen regte er eine Verweisung der Antragstellerin auf den Privatklageweg an. Davon ließ die Staatsanwaltschaft sich überzeugen. Sie stellte das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein.