Strafverteidiger: Oliver Moro
Vorwurf: Betrug nach § 263 Abs. 1 StGB
Ergebnis: Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO
Wo?: StA Kiel
Unserer Mandantin wurde Sozialleistungsbetrug vorgeworfen, weil sie eine von ihrem Lebenspartner bezogene Altersrente bei ihrem Antrag auf Hartz-IV nicht angegeben hat. In einer Schutzschrift hat Strafverteidiger Oliver Moro nachweisen können, dass die Mandantin die Mitteilung nicht wissentlich unterließ, sondern weil sie ausging die Rentenkasse würde es dem Jobcenter mitteilen. Das Ermittlungsverfahren wurde daraufhin von der Staatsanwaltschaft mangels Tatnachweis eingestellt.