26. September 2022 | Defensio-Fälle

Joint auf der Mädchentoilette

Strafverteidigerin: Franziska Meyer 

Vorwurf: Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln 

Ergebnis: Einstellung wegen Geringe der Schuld 

Wo? Staatsanwaltschaft Itzehoe 

 

Unserer minderjährigen Mandantin wurde vorgeworfen, in ihrer Schule auf der Mädchentoilette einen Joint geraucht zu haben, den sie am Wochenende erworben hätte. 

Mit einer gut begründeten Schutzschrift konnten wir herausarbeiten, dass es sich vorliegend um einen nur geringfügigen Verstoß handelte. Die Mandantin hat nur eine sehr geringe Menge Marihuana erworben. Außerdem ist für eine so junge Person ein Ermittlungsverfahren, die auch von Vernehmungen begleitet werden, ein beeindruckender Vorgang, der bereits ausreichende Wirkung zeigt. Eine Strafe würde dabei über das Notwendige völlig hinausschießen.