Strafverteidigerin: Franziska Meyer
Vorwurf: Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln
Ergebnis: Einstellung wegen Geringe der Schuld
Wo? Staatsanwaltschaft Itzehoe
Unserer minderjährigen Mandantin wurde vorgeworfen, in ihrer Schule auf der Mädchentoilette einen Joint geraucht zu haben, den sie am Wochenende erworben hätte.
Mit einer gut begründeten Schutzschrift konnten wir herausarbeiten, dass es sich vorliegend um einen nur geringfügigen Verstoß handelte. Die Mandantin hat nur eine sehr geringe Menge Marihuana erworben. Außerdem ist für eine so junge Person ein Ermittlungsverfahren, die auch von Vernehmungen begleitet werden, ein beeindruckender Vorgang, der bereits ausreichende Wirkung zeigt. Eine Strafe würde dabei über das Notwendige völlig hinausschießen.