03. Februar 2023 | Defensio-Fälle

Betrug: Nur Indizien reichen nicht für eine Anklage

Strafverteidiger: Philipp Hillingmeier 

Vorwurf: Betrug 

Ergebnis: Einstellung 

Wo? Staatsanwaltschaft Hamburg 

Dem Mandanten wurde ein Betrug vorgeworfen. Er soll unter Verwendung fremder Daten ein Smartphone bestellt und in der Postfiliale abgeholt haben. Mittels einer ausführlichen Schutzschrift konnte Rechtsanwalt Hillingmeier die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass eine Täterschaft der Mandanten denkbar liegt und sich auf bloße Mutmaßungen stützt. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.