Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig
Vorwurf: Besonders schwerer Fall des Diebstahls, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch
Ergebnis: Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts
Dem jugendlichen Mandanten wurde vorgeworfen, anlässlich einer Feier in ein Veranstaltungszentrum, genannt Schafstall, eingebrochen zu sein. Anschließend habe er den vorhandenen Alkoholvorrat verbraucht und Mobiliar zerstört. In einer umfassenden Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft konnte dargelegt werden, dass durch die einzige relevante Zeugenaussage keine Beteiligung unseres Mandanten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden konnte. Dies verfing: antragsgemäß wurde das Verfahren eingestellt.