Strafverteidiger: Dr. Jonas Hennig
Vorwurf: Besitz von Betäubungsmitteln
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht
Wo? Staatsanwaltschaft Hannover
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, eine nicht unerhebliche Menge Marihuana besessen zu haben. In einer gut argumentierten Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig herausarbeiten, dass es sich bei dem im Rahmen einer Durchsuchung aufgefundenen Marihuana entgegen des Vorwurfs nicht um das Marihuana unseres Mandanten handelte, sondern um das seiner Lebensgefährtin, die die Zugehörigkeit bereits den Beamten gegenüber eingeräumt hatte.