08. Juli 2021 | Defensio-Fälle

Bedrohung nicht nachweisbar

2021 Mai / Strafverteidiger: Christian Albrecht 

Vorwurf: Bedrohung und Beleidigung 

Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht 

Wo? Staatsanwaltschaft Hamburg 

 

Nach Akteneinsicht haben wir im Rahmen einer ausführlichen Schutzschrift begründet, dass das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdacht gemäß § 170 Abs. 2 StPO einzustellen war. Nach Aktenlage fehlte es bereits an der tatsächlichen Nachweisbarkeit der Täterschaft des Mandanten.  

Der Antrag hat auch die Staatsanwaltschaft überzeugt, sodass das Verfahren antragsgemäß eingestellt wurde und unserem Mandanten eine belastende Gerichtsverhandlung erspart blieb.