Strafverteidiger: Christoph Grabitz
Vorwurf: Körperverletzung
Ergebnis: Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts
Wo? Staatsanwaltschaft Lübeck
Unserer Mandantin war vorgeworfen worden, zwei Kinder angeschrien und eines der beiden unsanft berührt zu haben. In einer Schutzschrift konnte herausgearbeitet werden, dass die Täterschaft unserer Mandantin alles andere als hinreichend wahrscheinlich war. Selbst bei Wahrunterstellung hätte die ihr vorgeworfene Handlung lediglich eine Bagatelle und keine Körperverletzung dargestellt. Jedenfalls war eine Verweisung auf den Privatklageweg sachgemäß. Das Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft antragsgemäß eingestellt.