Strafverteidiger: Christian Albrecht
Vorwurf: Geldwäsche
Ergebnis: Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO
Wo: Staatsanwaltschaft Verden
Hintergrund der Ermittlungen gegen die Mandantin war eine Verdachtsmeldung ihrer Bank, nach der sie „auffällige“ Geldeingänge erhalten habe. In der Schutzschrift konnte Strafverteidiger Christian Albrecht herausarbeiten, dass es keine Anhaltspunkte für die Herkunft der Geldbeträge aus einer Straftat gab. Die Staatsanwaltschaft konnte so von der Einstellung des Ermittlungsverfahrens überzeugt werden.