17. August 2022 | Defensio-Fälle

Auch Worte können ein Angriff sein, der Notwehr gebietet

Strafverteidiger: Oliver Moro 

Vorwurf: Gefährliche Körperverletzung gemäß §§ 223, 224 StGB 

Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht 

Wo? Staatsanwaltschaft Hannover 

 

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, gemeinsam mit einem anderen Mann jemanden in das Gesicht geschlagen und in den Rücken getreten zu haben. In einer gut begründeten Schutzschrift konnte Rechtsanwalt Moro darlegen, dass kein hinreichender Tatverdacht gegen den Mandanten besteht, da die Angaben des vermeintlichen Opfers unglaubwürdig waren. Im Übrigen konnten wir darlegen, dass der Mandant in Notwehr handelte, da das vermeintliche Opfer ihn und die andere Person fortlaufend beleidigte und verfolgte. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt. Der Mandant ist erleichtert.