17. August 2022 | Defensio-Fälle

Kein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung

Strafverteidiger: Christian Albrecht 

Vorwurf: vorsätzliche Körperverletzung 

Ergebnis: Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts 

 

Dem Mandanten wurden mehrere Körperverletzungen zum Nachteil seiner Lebensgefährtin und seines 8-jährigen Sohnes vorgeworfen. Im Rahmen einer umfassenden Schutzschrift konnte der Staatsanwaltschaft aufgezeigt werden, dass ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung nicht besteht und das Verfahren ohne Vorliegen eines Strafantrags durch die Geschädigte einzustellen ist. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren antragsgemäß eingestellt.