Strafverteidiger: Christian Albrecht
Vorwurf: vorsätzliche Körperverletzung
Ergebnis: Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts
Dem Mandanten wurden mehrere Körperverletzungen zum Nachteil seiner Lebensgefährtin und seines 8-jährigen Sohnes vorgeworfen. Im Rahmen einer umfassenden Schutzschrift konnte der Staatsanwaltschaft aufgezeigt werden, dass ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung nicht besteht und das Verfahren ohne Vorliegen eines Strafantrags durch die Geschädigte einzustellen ist. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren antragsgemäß eingestellt.