Strafverteidiger: Jonas Göttert
Vorwurf: Vorenthalten von Arbeitsengelt
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht
Wo? Verden (Aller)
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, in seinem Betrieb eine vermeintliche Nachunternehmerin als sog. Scheinselbständige beschäftigt und in Folge dessen keine Sozialversicherungsbeiträge für dieses Beschäftigungsverhältnis abgeführt zu haben. Dieser Verdacht beruhte im Wesentlichen auf den Angaben der betreffenden Person. Die Ermittlungsbehörden gingen aufgrund dieser davon aus, sie sei in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis tätig. Strafverteidiger Göttert konnte darlegen, dass keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, sondern vielmehr eine selbständige Tätigkeit vorlag. Jedenfalls hat der Mandant seine Arbeitgeberstellung falsch eingeschätzt und handelte damit unvorsätzlich. Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt.