Strafverteidigerin: Rechtsanwältin Svenja Dörge
Vorwurf: Geldwäsche
Ergebnis: Einstellung mangels hinreichendem Tatverdacht
Der Mandantin wurde vorgeworfen, durch eine Straftat erlangtes Geld auf ihrem Konto verwahrt zu haben (Geldwäsche). Das Geld stammte aus Überweisungen von der Anzeigeerstatterin. Diese sei von einem Mann, den sie auf einer Dating–Plattform kennenlernte, aufgefordert worden, von ihrem Konto die Zahlungen vorzunehmen. Es konnte in einer Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft herausgearbeitet werden, dass keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Mandantin von dem Vorgeschehen gewusst habe oder die Herkunft des Geldes aus einer Straftat auch nur für möglich hielt. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren antragsgemäß eingestellt.