Strafverteidiger: Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig
Vorwurf: Vergewaltigung
Ergebnis: Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts
Wo? Staatsanwaltschaft Lübeck
Dem 18-jährigen Mandanten wurde die Vergewaltigung eines 14-jährigen Mädchens vorgeworfen, mit der er sich im Internet verabredet hatte. Er solle bei dem Treffen gegen ihren Willen seinen Finger eingeführt haben. Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte in einer Schutzschrift darlegen, dass mein Mandant weder einen entgegenstehendes Willen des Mädchens habe erkennen können noch erfülle. Dies gab das Mädchen selbst im Rahmen ihrer Vernehmung an. Die Argumentation überzeugte die Staatsanwaltschaft, die das Verfahren gegen den Mandanten einstellte.