1. Juni 2018

H/T Rechtsanwälte: Einsatz in ganz Norddeutschland – Teil 1: Hamburg

Das strafrechtliche Team der Kanzlei unter Leitung von Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig vertritt Mandanten in allen Bereichen des Strafrechts bundesweit, vorwiegend im norddeutschen Raum.

Rechtsanwalt Dr. Hennig:„Unsere Standorte befinden sich in Hamburg, Lüneburg und Kiel. Unser Arbeitsplatz ist in ganz Norddeutschland.“

In unserer Beitragsreihe „Landgerichtsbezirke“ stellen wir die verschiedene Landgerichte in Norddeutschland und dazugehörigen Amtsgerichte vor. Dabei werden wir bei jedem Gericht stets das dort zuletzt von uns betreute Verfahren, den Vorwurf und den Ausgang des Verfahrens kurz benennen.

Das Landgericht Hamburg ist das einzige Landgericht, das dem hanseatischen Oberlandesgericht zugeordnet ist. Eine Vielzahl von Amtsgerichten ist dem Landgericht Hamburg zugeordnet.

Landgericht Hamburg – unser letztes Verfahren:

  • Vorwurf: Sexueller Übergriff
  • Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Hennig
  • Ausgang des Verfahrens: Freispruch in 1. Instanz

Amtsgericht Altona

 

Amtsgericht Barmbek – unser letztes Verfahren:

  • Vorwurf: Raub
  • Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Hennig
  • Ausgang des Verfahrens: Gemäß des der Vorgaben des Mandanten wurde hier eine Strafmaßverteidigung mit dem Ziel einer Bewährung anvisiert. Das Ziel wurde erreicht. Die verhängte Freiheitsstrafe wurde im Rahmen einer Vorbewährung nicht vollstreckt.

 Amtsgericht Bergedorf – unser letztes Verfahren:

 Amtsgericht Blankenese

 

 Amtsgericht Harburg – unser letztes Verfahren:

  • Vorwurf: Hehlerei
  • Verteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht
  • Ausgang des Verfahrens: Einstellung nach § 47 JGG ohne weitere Auflagen; lediglich Verwarnung (keine Eintragung im Bundeszentralregister oder im polizeilichen Führungszeugnis)

 Amtsgericht Hamburg Mitte – unser letztes Verfahren:

  • Vorwurf: Gefährliche Köperverletzung
  • Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Hennig
  • Ausgang des Verfahrens: Einstellung gegen eine geringe Geldauflage gemäß § 153 a Abs. 2 StPO (keine Eintragung im Bundeszentralregister und im polizeilichen Führungszeugnis)

 Amtsgericht Hamburg St. Georg – unser letztes Verfahren:

  • Vorwurf: Falsche Versicherung an Eides statt und Verleumdung
  • Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Hennig
  • Ausgang des Verfahrens: Einstellung ohne Auflage auf Kosten der Staatskasse gemäß § 153 Abs. 2 StPO (keine Eintragung im Bundeszentralregister und im polizeilichen Führungszeugnis)

Amtsgericht Hamburg Wandsbek – unser letztes Verfahren:

  • Vorwurf: Computerbetrug
  • Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Hennig
  • Ausgang des Verfahrens: Nach Einspruch gegen ein Strafbefehl Einstellung nach § 154 StPO