Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Moro
Vorwurf: Geldwäsche
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Lüneburg
Unserem Mandanten wurde Geldwäsche vorgeworfen. Er soll durch das Einlösen eines über einen Gutscheinanbieter generierten Zahlungscodes bei einem Lieferdienst „Geld gewaschen“ haben. In einem gut begründeten Antrag konnte Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro herausarbeiten, dass weder die objektiven noch subjektiven Voraussetzungen für eine Strafbarkeit unseres Mandanten gegeben waren. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.