Freiheit sichern

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und sein Team aus Strafverteidigern und Strafverteidigerinnen sind der Freiheit verpflichtet. In jedem Mandat ist der Erhalt der Freiheit das oberste Ziel.

Wenn eine Freiheitsstrafe (Haftstrafe, Gefängnisstrafe) im Raum steht, setzen wir alles daran, dies zu verhindern und Ihre Freiheit zu erhalten.

Ihre Freiheit ist aber schon viel früher betroffen:

  • Auch bei einer Geldstrafe sind Sie gezwungen, diese zu bezahlen sonst droht eine Ersatzfreiheitsstrafe. Zudem erfolgt eine Eintragung im Zentralregister. Sie sind vorbestraft. Dies beschränkt die Freiheit erheblich.

  • Bei einer Geldstrafe über 90 Tagessätzen, erfolgt eine Eintragung im Führungszeugnis. Dies beschränkt Ihre Freiheit auf dem Arbeitsmarkt.

  • Allein die Ladung zu einer öffentlichen Gerichtsverhandlung, an der jeder Angeklagte persönlich teilnehmen muss, schränkt die Freiheit massiv ein.

In jedem Verfahren setzen wir also alles daran eine Anklage und damit einen belastenden öffentlichen Strafprozess sowie eine Eintragung im Bundeszentralregister („Vorstrafenregister“) und damit auch im Führungszeugnis zu verhindern.

„Freiheit ist das höchste Gut“

Für mein Team und mich ist Freiheit der zentrale Wert im Leben. Wir kämpfen in jedem Mandat dafür, die maximale Freiheit des Mandanten zu erhalten.

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig

Für die Freiheit gehen wir grundsätzlich wie folgt vor:

Einstellung mangels Tatverdacht („Freispruch im Ermittlungsverfahren“)

Häufig können wir auch bei schwerwiegenden Vorwürfen in gut begründeten Schutzschriften (Schreiben an die Staatsanwaltschaft zum Schutz vor einer Anklage mit ausführlicher Argumentation) darlegen, dass eine Verurteilungswahrscheinlichkeit nicht besteht und daher keine Anklage erhoben werden darf. In diesen Fällen erfolgt die Einstellung mangels Tatverdacht. Dies ist das beste Ergebnis in einem Strafverfahren.

  • „Großer Freispruch“
  • Freiheit erhalten
  • Keine belastende öffentliche Gerichtsverhandlung
  • Keine Eintragung im Vorstrafenregister (BZR)
  • Keine Eintragung im Führungszeugnis
  • In aller Regel keine berufsrechtlichen Konsequenzen

Einstellung aus Opportunitätsgründen, §§ 153 ff. StPO

Besteht hingegen ein gewisser Verdachtsgrad und liegt ein Vergehen vor ist eine Einstellung aus Opportunitätsgründen ein häufig erreichtes Ziel unser Verteidigungsarbeit. Eine solche Möglichkeit besteht allerdings nicht Verbrechensvorwürfen (alle Tatbestände mit einer Mindestandrohung von einem Jahr Freiheitsstrafe) sondern nur bei sog. Vergehen. Wenn wir darlegen können, dass die Schuld im Fall der Annahme eines Tatverdachts gering ist, lässt sich dies vielfach bei der Staatsanwaltschaft durchsetzen. In einigen Fällen bereits „mittlerer Kriminalität“ ist die Zahlung einer Auflage erforderlich

  • Freiheit erhalten
  • Keine belastende öffentliche Gerichtsverhandlung
  • Keine Eintragung im Vorstrafenregister (BZR)
  • Keine Eintragung im Führungszeugnis
  • Ein Schuldeingeständnis wird selbst bei Zahlung einer Auflage damit nicht fingiert
  • In aller Regel keine berufsrechtlichen Konsequenzen

Wenn eine Einstellung nicht möglich ist, kann es in Abstimmung mit dem Mandanten eine niedrige Geldstrafe über den sog. Strafbefehlsweg auszuhandeln.

  • Freiheit erhalten
  • Keine belastende öffentliche Gerichtsverhandlung
  • Keine Eintragung im Führungszeugnis, wenn erstmalige Geldstrafe von bis zu maximal 90 Tagessätzen

In manchen, seltenen Fällen ist eine Gerichtsverhandlung nicht vermeidbar.

Auch hier setzen wir alles daran durch exzellente Strafverteidigung das bestmögliche Ziel zu erreichen. Diese Ziele stimmen wir gemeinsam ab. Dabei gilt grundsätzlich folgende Reihenfolge:

  1. Freispruch?
  • Freiheit erhalten
  • Keine Eintragung im Vorstrafenregister (BZR)
  • Keine Eintragung im Führungszeugnis
  1. Einstellung im Gerichtsverfahren nach § 153 ff. StPO
  • Freiheit erhalten
  • Keine Eintragung im Vorstrafenregister (BZR)
  • Keine Eintragung im Führungszeugnis
  1. Geldstrafe
  • Freiheit erhalten
  • Keine Eintragung im Führungszeugnis, wenn erstmalige Geldstrafe von bis zu maximal 90 Tagessätzen
  1. Bewährung

In seltenen Fällen ist das Ziel der Verteidigung eine Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Dies kommt nur in Betracht bei schwerwiegenden Vorwürfen und erdrückender Beweislage. Auch hier ist eine durchdachte und sorgfältig abgestimmte Verteidigungsstrategie erforderlich. Ihre Freiheit bleibt erhalten.

FAQ

Warum ist es wichtig, sofort einen Fachanwalt für Strafrecht zu konsultieren, wenn eine Freiheitsstrafe droht?

Eine sofortige Konsultation mit einem Fachanwalt für Strafrecht ist entscheidend, um eine drohende Freiheitsstrafe zu verhindern. Dr. Hennig und sein Team setzen alles daran, Ihre Freiheit zu erhalten und einen öffentlichen Strafprozess zu vermeiden, der Ihre Freiheit und Ihren Ruf erheblich beeinträchtigen könnte.

Was ist der Unterschied zwischen Bundeszentralregister und Führungszeugnis?

Im Bundeszentralregister wird jede Vorstrafe eingetragen. Auch geringe Geldstrafen. Im Führungszeugnis – eine Abteilung des Bundeszentralregisters – werden nur bestimmte Verurteilungen eingetragen insb. Geldstrafen von über 90 Tagessätzen. Das Führungszeugnis muss vielfach bei Arbeitgebern vorgelegt werden. In das Bundeszentralregister können nur bestimmte Behörden (z.B. Polizei und Bundeswehr) Einblick erhalten.

Welche Auswirkungen hat eine Eintragung im Bundeszentralregister auf die berufliche Zukunft?

Eine Eintragung im Bundeszentralregister kann schwerwiegende Auswirkungen auf Ihre berufliche Zukunft haben, wenn die Vorstrafe auch im Führungszeugnis. Selbst wenn dies nicht der Fall ist kann eine Eintragung zu Nachteilen führen; dies gilt insbesondere für Soldaten und Beamte. Ein wichtiges Ziel professioneller Verteidigung ist es eine Eintragung im Bundeszentralregister und Führungszeugnis zu verhindern.

Wie können Dr. Hennig und sein Team eine belastende öffentliche Gerichtsverhandlung verhindern?

Dr. Hennig und sein Team können oft eine belastende öffentliche Gerichtsverhandlung durch gut begründete Schutzschriften und rechtzeitige Interventionen verhindern. Ihr Ziel ist es, eine Einstellung des Verfahrens mangels Tatverdacht oder aus Opportunitätsgründen zu erreichen, wodurch Ihre Freiheit und Ihr Ruf geschützt werden. Auch gibt es in diesen Fällen keine Eintragung im Bundeszentralregister oder Führungszeugnis.

Welche Verteidigungsstrategien setzt Dr. Hennig ein, wenn eine Einstellung des Verfahrens nicht möglich ist?

Wenn eine Einstellung des Verfahrens nicht möglich ist, kann vor Gericht für einen Freispruch gekämpft werden. Ob dies sinnvoll ist und welche Strategien Anwendung finden hängt vom konkreten Fall ab. Ist ein Freispruch und eine Einstellung nicht möglich kommt zur Verhinderung einer öffentlichen Hauptverhandlung auch ein Strafbefehl in Betracht. Ist das alle nicht denkbar kann eine Bewährung das Ziel der Verteidigung sein. Oberstes Ziel bleibt stets der Erhalt der Freiheit und wenn möglich die Vermeidung von Eintragungen im Vorstrafenregister.

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
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  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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ra-christian-albrecht
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Strafrecht
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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