Strafverteidiger: Christoph Grabitz
Vorwurf: Nötigung und Körperverletzung
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Köln
Es ging um einen Vorfall am Kölner Hauptbahnhof. Unserem Mandanten wurde Nötigung und Körperverletzung vorgeworfen. Er habe eine Person auf der Rolltreppe blockiert. Als sie ein ihm vorbeigegangen sei, um den Zug zu erreichen, habe er ihr ins Gesicht gefasst. In einer gut begründeten Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft legte Strafverteidiger Christoph Grabitz dar, dass kein hinreichender Verdacht besteht, da der Mandant bezüglich der Nötigung ohne Vorsatz handelte und aus Rechtsgründen keine Körperverletzungshandlung vorlag. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.