Strafverteidigerin: Rechtsanwalt Meese
Vorwurf: Vorsätzliche Körperverletzung und Beleidigung
Ergebnis: Einstellung
Wo: Staatsanwaltschaft Hannover
Unserem Mandanten wurde eine vorsätzliche Körperverletzung und Beleidigung vorgeworfen. Unser Mandant hatte alkoholisiert zwei Frauen als „Fotze“ bezeichnet und jeweils eine Ohrfeige gegeben. Diese führten zu keinerlei Beeinträchtigungen. Rechtsanwalt Meese konnte in einem gut argumentierten Antrag darlegen, dass dies im konkreten Fall nicht für eine Anklage ausreicht.
Es fehlte am hier notwendigen öffentlichen Interesse der Anklageerhebung, sodass das Verfahren einzustellen war und auf den Privatklageweg verwiesen werden konnte.