Strafverteidigerin: Fachanwältin für Strafrecht Franziska Mayer
Vorwurf: Verdachts der Körperverletzung und Beleidigung
Ergebnis: Einstellung
Wo: Staatsanwaltschaft Lübeck
Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, aufgrund einer blockierten Parkbucht dem Falschparker ins Gesicht, sowie auf die Motorhaube gespuckt zu haben. Mit einer umfassenden Schutzschrift konnte Fachanwältin für Strafrecht Mayer herausarbeiten, dass die Grundlage für den Anfangsverdacht einzig auf den Aussagen des vermeintlichen Opfers sowie seiner Lebensgefährtin beruhte, die aber in sich derart unstimmig waren, dass sie keine Grundlage für eine Anklage, geschweige denn Verurteilung, darstellen konnten. Abgesehen davon bestand bereits aus rechtlichen Gründen kein Tatverdacht, da die rechtliche Einordnung des Geschehens fehlerhaft war. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren mangels Tatverdacht ein.