01. Februar 2024 | Defensio-Fälle

Einstellung beim Vorwurf des Verdachts der Beleidigung

Strafverteidigerin: Dr. Justine Diebel 

Vorwurf: Verdachts der Beleidigung  

Ergebnis: Einstellung 

Wo: Staatsanwaltschaft Köln 

 

Wahrheit oder strafbare Pflicht – interessiert bei Kindern nicht

Gegen den Mandanten wurde der Verdacht der Beleidigung geäußert. Er soll Beamte beleidigt haben, als diese ihn im Rahmen einer Identitätsfeststellung fixierten. In einer umfassenden Schutzschrift arbeitete Strafverteidigerin Dr. Justine Diebel heraus, dass kein hinreichender Tatverdacht gegen den Mandanten vorlag. Bei der Äußerung des Mandanten handele es sich nicht um eine Beleidigung im Sinne des § 185 StGB, sondern allein um eine hitzige Äußerung. Diese Äußerung ist im Zusammenhang mit der Situation zusehen. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag der Verteidigerin und stellte das Verfahren gegen den Mandanten ein.