Strafverteidiger: Christoph Grabitz
Vorwurf: Gefährliche Körperverletzung
Ergebnis: Einstellung
Wo: Staatsanwaltschaft Münster
Schlag auf Schlag
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, gemeinschaftlich mit einer weiteren Person, einen Mann mit den Fäusten geschlagen zu haben. Strafverteidiger Grabitz konnte in seinem Einstellungsantrag herausarbeiten, dass es sich um Notwehr gehandelt hat. Die Videoaufnahmen der Überwachungskameras zeigten, dass unser Mandant sich gegen einen Angriff gewehrt hat. Es lag auch kein gemeinschaftliches Zusammenwirken vor. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.