Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig
Vorwurf: Versuchter Sexueller Missbrauch eines Kindes
Ergebnis: Einstellung
Wo: Schöffengericht Hannover
Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte am Schöffengericht Hannover trotz des schwerwiegenden Vorwurfs eine Einstellung erwirken. Dabei ging es darum aufzuzeigen, dass aus dem angeblichen Verhalten des Mandanten kein Tatentschluss für eine (erhebliche) sexuelle Handlung ableitbar ist. Dies überzeugte Gericht und Staatsanwaltschaft, so dass die drohende Strafe von ansonsten mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe abgewendet werden konnte. Stattdessen gab es juristisch betrachtet gar keine Strafe, sondern nur eine geringe Geldauflage, die nicht zu einer Eintragung im Führungszeugnis führt.