Strafverteidiger: Patrique Noetzel
Vorwurf: Diebstahl
Ergebnis: Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts
Wo? Staatsanwaltschaft Bielefeld
Der Mandantin wurde vorgeworfen in einem Möbelhaus zusammen mit einem Bekannten an der Selbstbedienungskasse nur einen Teil der Ware eingescannt und bezahlt zu haben. Strafverteidiger Patrique Noetzel gelang es in einer umfassenden Schutzschrift darzulegen, dass die Mandantin ihren Teil der Ware ordnungsgemäß bezahlt und keine Kenntnis von dem Nichtbezahlen der restlichen Ware hatte. Ihr konnte dementsprechend kein Fehlverhalten vorgeworfen werden. Mangels hinreichendem Tatverdacht stellte die Staatsanwaltschaft Bielefeld das Verfahren antragsgemäß ein.