Strafverteidiger: Christoph Grabitz
Vorwurf: Vergewaltigung (§ 177 Abs. 1, Abs. 6 StGB)
Ergebnis: 1 Jahre fünf Monate Freiheitsstrafe (ausgesetzt zur Bewährung)
Wo? LG Hannover (Kleine Strafkammer)
Unser Mandant war von dem Amtsgericht Hannover in erster Instanz zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren wegen Vergewaltigung verurteilt worden, die Strafe war zur Bewährung ausgesetzt worden. Vorgeworfen worden war ihm, er habe eine gute Freundin von sich mit einem Finger vaginal penetriert als diese geschlafen habe. Strafverteidiger Christoph Grabitz erreichte in der Berufungshauptverhandlung für unseren Mandanten, dass eine eingeschränkte Schuldfähigkeit im Sinne von §21 StGB angenommen und die Strafe nach unten korrigiert wurde. Ferner konnten Zweifel an dem Vorsatz gesät und wichtige Vorarbeit für eine etwaige sich anschließende Revision geleistet werden.