Strafverteidiger: Rechtsanwalt Philipp Hillingmeier
Vorwurf: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, Vergehen nach § 29 Abs. 1 StGB
Ergebnis: Einstellung
Wo: Staatsanwaltschaft Hamburg
Unserem Mandanten wurde unerlaubter Erwerb bzw. unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln vorgeworfen. Unser Mandant soll über einen Online-Shop Betäubungsmittel (CBD-Blüten) bestellt (und erhalten) haben. Rechtsanwalt Philipp Hillingmeier konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass ein hinreichender Tatverdacht nicht vorlag. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.