04. Januar 2023 | Defensio-Fälle

Nicht jedes befremdliche Verhalten ist auch strafbar

Strafverteidiger:in: RA Jonas Göttert 

Vorwurf: § 174 Abs. 1 

Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht 

Wo? Staatsanwaltschaft Hannover 

 

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, seine Töchter sexuell missbraucht zu haben. Er soll sich nachts nackt zu ihnen ins Bett gelegt haben. Der Mandant hatte sich durch dieses Verhalten jedoch nicht strafbar gemacht, auch wenn das Verhalten für viele Menschen befremdlich erscheinen mag. Immerhin hatte er in keiner Form sexuell motiviert gehandelt. Dies wurde in einer Schutzschrift mit rechtlichen Argumenten hinterlegt, was die Staatsanwaltschaft überzeugte. Aus diesem Grund stellte sie das Verfahren ein.