Strafverteidiger: Christoph Grabitz
Vorwurf: Körperverletzung und Nötigung
Ergebnis: Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts
Wo? StA Hamburg
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine Arbeitskollegin nach einem Streit unsanft festgehalten und so am Weggehen gehindert zu haben. In eine umfassenden Schutzschrift konnte Strafverteidiger Grabitz die Staatsanwaltschaft zur Verweisung der Anzeigenerstatterin auf den Privatklageweg bewegen. Das Verfahren wurde mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.