Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht
Vorwurf: Behindern beim Überholvorgang
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht
Wo? Staatsanwaltschaft Lüneburg
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, er habe eine Frau beim Überholvorgang auf einer Bundesstraße blockiert, indem er zunächst 70 km/h und dann bei dem Überholvorgang der Dame stark beschleunigt habe, sodass der Überholvorgang mehrfach abgebrochen werden musste.
Mit einer gut begründeten Schutzschrift konnten wir herausarbeiten, dass die angebliche Sicherheit von 75-80% bei der Wiedererkennung auf einer falschen Lichtbildvorlage durch die Polizeibeamtin beruht und damit nur mit sehr viel Vorsicht zu genießen ist. Eine Vorlage eines einzigen Bildes zur Identifikation, und zusätzlich im Zusammenhang mit einer möglichen (unter)bewussten Beeinflussung der Zeugin, ist nicht mit den Regeln der Kunst der polizeilichen Arbeit vereinbar. Weiter habe keine von § 315c Abs. 1 Nr. 2b geforderte konkrete Gefahr vorgelegen. Der Abbruch des Überholvorgangs war noch kontrolliert und ein Beinahe-Unfall hat nicht vorgelegen.