Strafverteidigerin: Svenja Dörge
Vorwurf: Gefährliche Körperverletzung
Ergebnis: Einstellung gegen Auflage
Wo? AG Hamburg-Altona, Jugendrichter
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, zusammen mit einem unbekannten Mittäter auf das angebliche Opfer mehrmals eingeschlagen und –getreten zu haben. Auslöser hierfür soll ein nächtlicher Streit zwischen dem angeblichen Opfer und seiner Freundin gewesen sein. In diese Auseinandersetzung sollen sich unser Mandant und der unbekannte Mittäter eingemischt haben und unvermittelt gewalttätig geworden sein.
Der Vorwurf aus der Anklage lautete: Gefährliche Körperverletzung gemäß §§ 223, 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB.
Rechtsanwältin Dörge konnte in der Hauptverhandlung eine Einstellung gemäß § 153a StPO gegen eine kleine Geldauflage erzielen. Der Mandant ist weiterhin nicht vorbestraft und erhält keine Eintragung in das Erziehungsregister.