Strafverteidiger: Christoph Grabitz
Vorwurf: Sexueller Missbrauch von Kindern, Verbreitung von Pornographie, Besitz und Verbreitung von Kinder- und Jugendpornographie
Ergebnis: Zwei Jahre FS auf Bewährung
Wo? AG Bochum
Unser Mandant hatte bereits bei der Polizei eingestanden, dass er über einen Zeitraum von zwei Jahren auf verschiedenen Plattformen und Chatforen mit Kindern und Jugendlichen (kinder-)pornographische Bilder und Videos getauscht und die Minderjährigen dazu aufgefordert hatte, ihm Nackt- und Intimbilder von sich zu schicken. Strafverteidiger Christoph Grabitz hatte ein umfassendes Geständnis mit seinem Mandanten erarbeitet, welches er zu Beginn der Hauptverhandlung verlas. Aufgrund einer guten Sozialprognose, ersten Therapieerfolgen und ernsthafter Läuterung des bislang nicht vorbestraften Mandanten konnte das Gericht davon überzeugt werden, die zu verhängende Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen. Die Freiheit unseres Mandanten konnte somit bewahrt bleiben.