31. Mai 2022 | Defensio-Fälle

Dealer oder nicht?

Strafverteidiger: Christian Albrecht 

Vorwurf: Handeltreiben mit Betäubungsmitteln  

Ergebnis: Freispruch 

Wo? AG Hamburg Altona 

 

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, mit Cannabis Handel getrieben zu haben. Einziges Beweismittel war die belastende Aussage eines Zeugen. Dieser behauptete im Ermittlungsverfahren, dass er ca. 75 Gramm Marihuana von unserem Mandanten erworben hat. In der Hauptverhandlung sagte der Zeuge aus, er habe unseren Mandanten nur belastet, weil ihn die Polizei massiv unter Druck setzte und ihm eine Haftstrafe ankündigte. Auch die weitere Befragung konnte das Gericht nicht davon überzeugen, dass unser Mandant Marihuana verkauft hat. Die Folge: Freispruch!